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   VG München, 15.01.2009 - M 12 K 08.5123   

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VG München, 15.01.2009 - M 12 K 08.5123 (https://dejure.org/2009,74906)
VG München, Entscheidung vom 15.01.2009 - M 12 K 08.5123 (https://dejure.org/2009,74906)
VG München, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - M 12 K 08.5123 (https://dejure.org/2009,74906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Mazedonier; Straftaten; Regelausweisung; Ermessensausweisung; nichteheliches Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96

    Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers

    Auszug aus VG München, 15.01.2009 - M 12 K 08.5123
    Ein Ausnahmefall liegt ferner vor, wenn der Ausweisung auch unter Berücksichtigung des besonderen Ausweisungsschutzes höherrangiges Recht entgegensteht, insbesondere wenn die Ausweisung mit verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen nicht vereinbar ist (BVerwG vom 29.9.1998 NVwZ 1999, 303).

    Dem in Art. 8 Abs. 2 EMRK verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann es auch im Hinblick auf die Folgen für den Ausländer selbst widersprechen, durch behördliche Maßnahmen die Voraussetzungen für sein weiteres Zusammenleben mit seiner im Vertragsstaat ansässigen Familie zu beseitigen; eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kommt danach etwa bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung faktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist (BVerwG vom 29.9.1998 NVwZ 1999, 303).

  • VGH Bayern, 24.02.1999 - 10 B 98.1366
    Auszug aus VG München, 15.01.2009 - M 12 K 08.5123
    Die besonderen Umstände, die einen Ausnahmefall begründen können, müssen aber grundsätzlich andere sein als diejenigen, die den besonderen Ausweisungsschutz erst begründen (BayVGH vom 24.2.1999 Az. 10 B 98.1366 - juris).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG München, 15.01.2009 - M 12 K 08.5123
    Zwar drängt in den Fällen, in denen eine Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind besteht und in denen diese Gemeinschaft nur in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden kann, etwa weil das Kind deutscher Staatsangehöriger ist und ihm wegen der Beziehungen zu seiner Mutter das Verlassen des Bundesgebiets nicht zumutbar ist, die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (BVerfG vom 8.12.2005 BayVBl 2006, 274, zur Frage des Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG München, 15.01.2009 - M 12 K 08.5123
    Dieser Zeitpunkt ist nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr bei allen Ausländern maßgeblich (BVerwG v. 15.11.2007 - 1 C 45.06 ).
  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer

    Auszug aus VG München, 15.01.2009 - M 12 K 08.5123
    Bei spezialpräventiv begründeten Ausweisungen müssen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in Zukunft eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch neue Verfehlungen des Ausländers ernsthaft droht und damit von ihm eine bedeutsame Gefahr für ein wichtiges Schutzgut ausgeht; eine Ausweisung aus Gründen der Generalprävention ist bei Ausländern, die einen besonderen Ausweisungsschutz genießen, nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn eine Straftat besonders schwer wiegt und deshalb ein dringendes Bedürfnis dafür besteht, über eine etwaige strafrechtliche Sanktion hinaus durch Ausweisung andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten (BVerwG vom 31.8.2004 NVwZ 2005, 229).
  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97

    Aufenthalt im Bundesgebiet; Ausweisung; Einreiseverbot.

    Auszug aus VG München, 15.01.2009 - M 12 K 08.5123
    Bei einer Ausweisung handelt es sich jedoch um eine ordnungsrechtliche Maßnahme, die künftigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder Beeinträchtigungen sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Aufenthalts des Ausländers im Inland vorbeugen soll (BVerwG vom 31.3.1998 InfAuslR 1998, 285).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus VG München, 15.01.2009 - M 12 K 08.5123
    Namentlich bei Verurteilungen wegen Beteiligung am illegalen Rauschgifthandel kann eine Ausweisung dazu beitragen, andere Ausländer zu einem ordnungsgemäßen Verhalten zu veranlassen, wenn auch nicht alle Rauschgiftdelikte einen schwerwiegenden Ausweisungsgrund bilden (BVerwG vom 28.1.1997 NVwZ 1997, 1119).
  • BVerfG, 22.08.2000 - 2 BvR 1363/00

    Ausweisung eines straffällig gewordenen verheirateten Ausländers

    Auszug aus VG München, 15.01.2009 - M 12 K 08.5123
    Es ist mithin eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und denen des Schutzes von Ehe, Familie und Elternrecht vorzunehmen, wobei es auch möglich ist, den gemäß Art. 6 GG geschützten Belangen mittels einer Befristung der Wirkungen der Ausweisung ausreichend Rechnung zu tragen (BVerfG vom 22.8.2000 Az. 2 BvR 1363/00-juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2001 - 13 S 2326/99

    Ausnahme von Regelausweisung

    Auszug aus VG München, 15.01.2009 - M 12 K 08.5123
    Wegen des spezial- und generalpräventiven Zwecks der Regelung über die zwingende Ausweisung tritt die genannte Regelrechtsfolge nur dann nicht ein, wenn im Bezug auf beide Ausweisungszwecke -Generalprävention und Spezialprävention - ein Ausnahmefall vorliegt (VGH BW vom 2.7.2001 InfAuslR 2002, 72).
  • BVerfG, 12.04.2000 - 2 BvR 440/00

    Sofortige Vollziehung der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen trotz Ehe

    Auszug aus VG München, 15.01.2009 - M 12 K 08.5123
    Selbst die Existenz eines ehelichen Kindes aus einer mit einer deutschen Staatsangehörigen geführten Ehe kann daher den ausländischen Elternteil nicht grundsätzlich vor einer Ausweisung bewahren, wenn auch beide Aspekte zum Schutz davor beitragen (BVerfG vom 12.4.2000 Az. 2 BvR 440/00-juris).
  • BVerwG, 13.11.1995 - 1 B 113.95

    Bewertung des ausländerrechtlichen Status ehemaliger DDR-Vertragsarbeiter nach

  • VGH Bayern, 28.02.2007 - 24 ZB 06.1435

    Ausländerrecht: Ausweisung, Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und

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